Steuerberaterprüfung

Als Steuerberater darf nur zugelassen werden, wer zuvor die Steuerberaterprüfung bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist.

Bei Zweifeln über das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann ein Antrag auf verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer gestellt werden.

Die Gebühren für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Befreiung von der Prüfung oder die Erteilung einer verbindlichen Auskunft betragen 300,00 Euro. Die Gebühren für die Teilnahme an der Prüfung und deren Durchführung betragen weitere 1.250,00 Euro.

Anträge sind schriftlich an die

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Postfach 4164
24040 Kiel

zu richten.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2023 bis spätestens
30. April 2023 eingereicht sein muss (Ausschlussfrist).

Die Prüfung der Anträge beginnt ab März 2023. Wir versenden keine Eingangsbestätigung.

Informationen sowie die erforderlichen Anträge zur Steuerberaterprüfung oder auf verbindliche Auskunft können Sie online ausfüllen oder als Dateien herunterladen.


Digitale Steuerberaterprüfung – Pilotprojekt für die schriftliche Steuerberaterprüfung 2023 in Schleswig-Holstein

Informationen zur digitalen Steuerberaterprüfung finden Sie hier: https://www.stbk-sh.de/steuerberater/steuerberaterpruefung/digitale-steuerberaterpruefung-2023-2024/