Steuerfachwirt/in

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberater­kammern als zuständige Stellen nach § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt.

Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der gemeinsamen Prüfungsordnung der Fortbildungsprüfungen und der Rechtsvorschrift der Steuerfachwirtprüfung. Die Zulassung zur Prüfung ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberater­kammern.
Happy business man listening to a discussion in an office boardroom. Business professional sitting in a meeting with his colleagues.

Prüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung mit einem Kurzvortrag zusammen.

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind zwei vierstündige, eine dreistündige und eine zweistündige Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung zu fertigen.

Auf der Internetseite der Steuerberater­kammer Düsseldorf finden Sie die Aufgaben der Steuerfachwirtprüfungen – ohne Lösung – der vergangenen Jahre:

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilt die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein.

Anmeldung zur Prüfung

Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberater­kammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein (selck@stbk-sh.de) senden.

Vorbereitungskurs

Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Steuerfachwirt zu besuchen.

Uns sind folgende Institute bekannt die regelmäßig einen Vorbereitungskurs auf den Steuerfachwirt anbieten:

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung:

2024/25            11. – 13.12.2024
2025/26 10. – 12.12.2025

Anmeldeschluss:

jeweils der 30.09. des Jahres