Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist die Berufskammer der in Schleswig-Holstein zugelassenen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Steuerberaterkammer obliegt die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.
Sie ist zuständig für die Bestellung von Steuerberatern und deren Widerruf sowie für die Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften. Seit 2009 obliegt der Steuerberaterkammer zudem die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie deren organisatorische Durchführung.
Die Steuerberaterkammer ist Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und überwacht die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen durch ihre Mitglieder, soweit sie Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG sind. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen das GwG entgegen, soweit sich diese Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein richten. Diese Hinweise können auch anonym abgeben werden.
Als zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer dazu verpflichtet, bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen das GwG oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt hat, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Dies gilt auch für gerichtliche Entscheidungen, soweit diese unanfechtbar geworden sind und die Verhängung eines Bußgelds zum Gegenstand haben.