Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein führt für alle Mitglieder der Steuerberaterkammern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zentral die Prüfung zur Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung “Landwirtschaftliche Buchstelle” gemäß § 44 StBerG durch.
Formlose Anträge können bis zum 15. Oktober gestellt werden. Dem Antrag ist ein Lebenslauf über den beruflichen Werdegang und die bisherige berufliche Tätigkeit
(§ 42 Abs. 2 DVStB) beizufügen.
Die Gebühr in Höhe von 500,00 € ist bei Antragstellung auf das Konto bei der Commerzbank Hamburg, IBAN DE52 2004 0000 0630 7524 00 zu entrichten.
