Aktuelle Mitteilungen
23.04.2024
DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS mit Bundesfinanzminister Christian Lindner
Am 13. und 14. Mai lädt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zum 62. DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS nach Berlin ein. Am ersten Kongresstag hält Bundesfinanzminister Christian Lindner eine Keynote zu den aktuellen steuerpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Außerdem schildert Dr. Florence Gaub, Zukunftsforscherin und Forschungsdirektorin der NATO-Militärakademie, Strategien zur zukünftigen Gestaltung und Ausrichtung von Gesellschaft und Politik in Deutschland.
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11.04.2024
Information wegen vereinzelter Serviceeinschränkungen bei den Finanzämtern in der zweiten Aprilhälfte
Der Service der schleswig-holsteinischen Finanzämter kann aufgrund eines großflächigen Software-Updates in der zweiten Aprilhälfte an einigen Tagen eingeschränkt sein. Die einzelnen Termine für die Einschränkungen in dem jeweiligen Finanzamt können Sie der auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlichten Pressemitteilung entnehmen:
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04.04.2024
Stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025
Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zum Wachstumschancengesetz in Form des vom Vermittlungsausschuss ermittelten Kompromisses den Weg für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich frei gemacht.
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02.04.2024
Befragung der Steuerberaterschaft zur Wirkung der Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung in Neugründungsfällen
Die Pflicht zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen für neu gegründete Unternehmen im Jahr der Gründung und im darauffolgenden Jahr wurde durch das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für sechs Jahre ausgesetzt. Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, haben in diesem Zeitraum ihrem Finanzamt also nicht mehr monatlich eine USt-Voranmeldung
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28.03.2024
Ergänzungen zur Fristverlängerung zum 30. September 2024
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat uns ergänzende Informationen zur Fristverlängerung zur Verfügung gestellt. Mit der Fristverlängerung wird es, wie auch bisher seitens des Bundes regelmäßige Erinnerungsschreiben für alle prüfenden Dritten mit ausstehenden Schlussabrechnungen geben.
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15.03.2024
Corona-Wirtschaftshilfen: Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten heute im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
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29.02.2024
Offener Brief: Bürokratiewut bei den Schlussabrechnungen stoppen
Die Organisationen der bei den Corona-Wirtschaftshilfen als „prüfende Dritte“ eingesetzten Berufsstände (Bundessteuerberaterkammer, Deutscher Steuerberaterverband, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer) wenden sich mit einem offenen Brief an die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder sowie den Bundeswirtschaftsminister. Sie kritisieren die Bürokratiewut der Bewilligungsstellen bei den Schlussabrechnungen und fordern weitere Fristverlängerungen.
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22.02.2024
Eilt – Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen endet am 31. März 2024!
Das Service Desk der Überbrückungshilfen hat heute per E-Mail eine „Letzte Erinnerung“ an die Prüfenden Dritten versandt. Darin wird auf das definitive Ende der Fristverlängerung am 31. März 2024 hingewiesen. Außerdem wird mitgeteilt, dass
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02.02.2024
Registrieren Sie sich auf der Steuerberaterplattform
Die Mehrheit der Steuerberater*innen hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Sie noch nicht? Dann registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen im letzten Jahr postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet und aus technischen Gründen nur noch bis Ende März 2024 gültig. Danach ist die Beantragung und Ausstellung eines neuen Registrierungscodes notwendig.
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01.02.2024
Achtung: Endgültiger Fristablauf für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Aufgrund aktueller Nachfragen möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass die sog. Nachfrist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen am 31. Januar 2024 ausläuft.
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23.01.2024
Aktivierung eines beSt einer Berufsausübungsgesellschaft
Neben den persönlichen beSt-Postfächern für Steuerberater gibt es für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften (BAG) auch Gesellschaftspostfächer.
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23.01.2024
Bürokratieabbau dringend jetzt angehen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert die Bundesregierung auf, Nachbesserungen am jüngst vorgelegten Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorzunehmen. Will sie den „Bürokratie-Burn-Out“ in Deutschland wirklich beenden, muss hier dringend nachgelegt werden.
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10.01.2024
Terminservice zur Registrierungsunterstützung auf der Steuerberaterplattform
Vor einem knappen Jahr ist die Steuerberaterplattform an den Start gegangen und die Registrierungsquote des Berufsstands steigt stetig. Um all jenen, die sich noch nicht auf der Steuerberaterplattform registriert haben, diesen Vorgang zu erleichtern, hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) einen kostenfreien Terminservice eingerichtet.
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10.01.2024
Überarbeitete Version des GoBD-Praxisleitfadens verfügbar
Die AWV e.V. hat den GoBD-Praxisleitfaden aus dem Dezember 2018 auf die Version 2.2 aktualisiert. Der Leitfaden soll Unternehmen und Steuerberatern als Orientierung dienen, indem er bei qualifizierten Entscheidungen zur Organisation der digitalen Buchführung unterstützt und das notwendige Hintergrundwissen vermittelt.
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03.01.2024
Veränderungen bei den Zuständigkeiten der schleswig-holsteinischen Finanzämter
Mit der Änderungsverordnung (GVOBl. Schl.-H. 2023 S. 546 ff.) wird die Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung (FÄZustVO) geändert. Es werden darin die folgenden zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Änderungen geregelt.
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02.01.2024
Verzicht auf Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022 bis 2. April 2024
Mit Eingabe zur o.g. Thematik gegenüber dem BMJ und dem BfJ vom 27. November 2023 sowie in weiteren Gesprächen forderte die BStBK auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2022 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis mindestens Ende April 2024 zu verzichten.
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22.12.2023
Anleitungshilfe bei technischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung über goAML
Eine Anleitungshilfe bei Fehlermeldung bei der Registrierung bei goAML finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich auf unserer Website unter dem Menüpunkt Mitteilungen / Geldwäsche. Hier finden Sie auch eine Ausfüllhilfe für die Registrierung.
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30.11.2023
Geldwäscheprävention – Umfang der Meldepflichten nach dem GwG, insbesondere in Bezug auf das Informationsschreiben der FIU vom 13. November 2023 („Hamas“)
In ihrem Informationsschreiben vom 13. November 2023 informiert die FIU die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Verpflichteten zur „Identifizierung auffälliger Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas und dem sog. Palästinensischen Islamischen Jihad (PIJ) auf Israel“.
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23.11.2023
Unterstützender Terminservice für die Registrierung Steuerberaterplattform/beSt
Am 15. November 2023 ist der Terminservice zur Unterstützung bei der Registrierung auf der Steuerberaterplattform und der Aktivierung des beSt gestartet.
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03.11.2023
Umgang mit laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren bei der Schlussabrechnung
Mit Blick auf die Pflicht zur Einreichung zur Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Schlussabrechnungs-Einreichung innerhalb der Frist bzw. bei verlängerter Frist bis 31. März 2024 überhaupt erfolgen muss.
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