Was ist der/ die Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)?
In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter/-innen über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem/ der Kanzleiinhaber/-in zu überwachen und zu steuern. Gesamtziel der FAIT-Prüfung ist es, digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu analysieren, zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Kanzleiführung bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie zu unterstützen.
In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung
- Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt,
- die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ angewendet
und - Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen) beurteilt und ggf. (weiter-)entwickelt
werden. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Die Vermittlung und Vertiefung entsprechender Kenntnisse haben daher einen besonderen Stellenwert.
Im Gegensatz dazu soll der/ die Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse – allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen – in keiner Weise dazu befähigt oder gar ermächtigt werden, bei den Mandant/-innen Hard- und Software selber einzurichten oder zu programmieren. Vielmehr sollen eher organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an ITDienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister der Mandant/-innen und der Kanzlei koordiniert werden.
1. Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und im Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,
2. Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie unterstützen,
3. Kanzleimitarbeiter/-innen bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,
4. medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandant/-innen und Dritten organisieren,
5. Mandant/-innen bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,
6. Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.
Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen schematisch den anderen Fortbildungen und unterscheiden sich nur in Detailfragen.
Zur FAIT-Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- bei erfolgreich abgelegter Steuerfachangestellten-Prüfung: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
- bei abgeschlossenem 3-jährigen Hochschulstudium: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
- bei abgeschlossener gleichwertiger Berufsausbildung: 2 Jahre praktische Tätigkeit,
- ohne entsprechende Berufsausbildung: 3 Jahre praktische Tätigkeit
oder - Zulassung in besonderen Ausnahmefällen.
Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.
Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum FAIT zu besuchen.
Bitte informieren Sie sich selbständig über die aktuellen Anbieter.
Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein senden.
Schriftliche Prüfung:
26.03.2025
Anmeldeschluss:
jeweils der 15.01. des Jahres
Mündliche Prüfung:
Das Thema mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung und der inhaltlichen Gliederung für die Präsentation bei der mündlichen Prüfung ist spätestens einen Tag vor der schriftlichen Prüfung bei der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein einzureichen.