Die Betätigung als Steuerberater setzt die Bestellung als Steuerberater durch die örtlich zuständige Steuerberaterkammer nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung voraus.
Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung. Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist demnach zuständig für Anträge von Bewerbern, die ihre berufliche Niederlassung im Land Schleswig-Holstein begründen wollen.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 EUR erhoben.