Steuerberaterbestellung

Die Betätigung als Steuerberater setzt die Bestellung als Steuerberater durch die örtlich zuständige Steuerberater­kammer nach bestandener Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung voraus.

Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung. Die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein ist demnach zuständig für Anträge von Bewerbern, die ihre berufliche Niederlassung im Land Schleswig-Holstein begründen wollen.

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 EUR erhoben.