Was ist der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft?
Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) richtet sich konkret an Steuerfachangestellte im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar.
Der Tätigkeitsschwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
- Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater beschäftigt waren oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater mit der Berechtigung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mindestens sechs Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren.
- Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die danach wenigstens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.
- Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Fachagrarwirt Rechnungswesen), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater gearbeitet haben.
- Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.
Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein zu entnehmen.
Fortbildungslehrgänge werden unter anderem vom Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) angeboten.
Nähere Informationen erhalten Sie hierzu unter www.hlbs.de/seminare-termine.
Informationen über Lehrgangsanbieter sind bei der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein erhältlich.
Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein senden.
Schriftliche Prüfung:
2024 20.03.2024
2025 26.03.2025
2026 25.03.2026
Anmeldeschluss:
jeweils der 15.01. des Jahres