Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Was ist der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft?

Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) richtet sich konkret an Steuerfachangestellte im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberater­kammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar.

Der Tätigkeitsschwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich gehört es beispielsweise, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Mann sitzt am Rechner, Sicherheit, Dokument Informationen
Mann sitzt am Rechner, Sicherheit, Dokument Informationen

Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FALF teilzunehmen?

  • Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater beschäftigt waren oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater mit der Berechtigung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mindestens sechs Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren.
  • Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die danach wenigstens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.
  • Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Fachagrarwirt Rechnungswesen), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater gearbeitet haben.
  • Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind der Prüfungsordnung der Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein zu entnehmen.

Welche Vorbereitungskurse zur Prüfung des FALF gibt es?

Fortbildungslehrgänge werden unter anderem vom Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) angeboten.

Nähere Informationen erhalten Sie hierzu unter www.hlbs.de/seminare-termine.

Informationen über Lehrgangsanbieter sind bei der Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein erhältlich.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden? 

Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberater­kammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein senden.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung:

2024           20.03.2024
2025           26.03.2025
2026           25.03.2026

Anmeldeschluss:

jeweils der 15.01. des Jahres