Mit dem FALG reagieren die Steuerberaterkammern auf die zunehmende Komplexität im Bereich der Entgeltabrechnung – gerade im Hinblick auf lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Mitarbeiter erwerben entsprechendes Know-how für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und belegen durch die abgeschlossene Fortbildung eine umfassende Kompetenz in diesen Bereichen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Mandantenkreis. Bereits erworbenes Wissen rund um den Bereich Lohn und Gehalt wird weiter ausgebaut und vertieft.
Steuerberater sind dabei auf Mitarbeiter angewiesen, die sich auf Lohn- und Gehaltsfragen spezialisiert haben, über grundlegende Kenntnisse im Steuerwesen, Sozialversicherungsbeitragsrecht verfügen sowie die für die Abrechnung notwendigen Grundlagen im Arbeitsrecht kennen. Daher ist der FALG eine attraktive Aufstiegschance.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt muss mit allen erforderlichen Nachweisen bis spätestens 01. Juni des Prüfungsjahres der Steuerberaterkammer vorliegen. Die Zahlung der Zulassungsgebühr ist mit Antragstellung, spätestens aber mit Anmeldeschluss (01. Juni des Prüfungsjahres) fällig. Der Eingang der Prüfungsgebühr hat bis zum 30. Juni des Prüfungsjahres auf dem Konto der Steuerberaterkammer zu erfolgen. Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen.

Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozessen der Entgeltabrechnung. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Aufgabenbereiche:
1. steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgänge für die Beschäftigten der Mandantschaft ermitteln und umsetzen,
2. Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten der Mandantschaft erstellen und verarbeiten,
3. mit Ansprechpersonen der Rentenversicherungsträger und Finanzämter situations- und zielorientiert kommunizieren,
4. bei der gestaltenden Beratung der Mandantschaft im Zuge der Entgeltabrechnung mitwirken und
5. Mandantschaft im Rahmen von externen Prüfungen insbesondere durch Rentenversicherungsträger und Finanzämter unterstützen.
- Steuerfachangestellte
2 Jahre Praxis bei StB
Steuerfachangestellte mit mindestens zweijähriger praktischer Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. Diese Berufserfahrung ist notwendig, um die Prüfung zum FALG zu bestehen. Die Praxiszeit sollte überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert werden. - Kaufmännische Ausbildung
4 Jahre Praxis, davon 3 bei StB
Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann oder Industriekauffrau), die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens und davon mindestens drei Jahre in einer Steuerberatungskanzlei tätig waren, die überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert wurden. - Ohne gleichwertige Berufsausbildung
6 Jahre Praxis, davon 5 bei StB
Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens und davon mindestens fünf Jahre in einer Steuerberatungskanzlei tätig waren, die überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert wurden. - Hochschulstudium
Ein mindestens dreijähriges, erfolgreich abgeschlossenes, Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens in einer Steuerberatungskanzlei in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.
Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.
Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen entnehmen.
Die Prüfung zum FALG erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsbeitragsrecht
- Prozesse des Entgeltabrechnung
Eine Musterklausur sowie Prüfungsklausuren aus den Vorjahren hat die Steuerberaterkammer Niedersachsen veröffentlicht: https://www.stbk-niedersachsen.de/index_ger.html
Verschiedene Kursanbieter bieten Fortbildungslehrgänge zum FALG an.
Bitte informieren Sie sich selbständig über die aktuellen Anbieter.
Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/falg-zulassung-pruefung-fachassistent-in-lohn-und-gehalt) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein senden.
Schriftliche Prüfung:
2025/26 15.10.2025
2026/27 14.10.2026
Anmeldeschluss:
jeweils der 01.06. des Jahres