Was ist der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC)?
Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist ein neuer Berufstitel im Bereich des Steuerwesens, der ab dem Jahr 2019 durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Er setzt auf einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten bzw. einer vergleichbaren Ausbildung auf. Der Tätigkeitsschwerpunkt des FARC liegt im internen und externen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie die integrierte Unternehmensplanung. Bereits seit 2015 können Interessierte auch die Prüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) ablegen.
Warum gibt es den FARC?
Der Bedarf an betriebswirtschaftlicher Beratung durch den Steuerberater ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, da Mandanten beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigen. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten. Der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling bietet Mitarbeitern von Steuerkanzleien eine attraktive Aufstiegschance im Zuge der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FARC teilzunehmen?
- Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren.
- Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren.
- Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,…), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren.
- Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens vier Jahre bei einem Steuerberater o.ä. in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren.
Wann und wo erfolgt die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die Prüfung der Teilnehmer aus Schleswig-Holstein wird von der Steuerberaterkammer Hamburg durchgeführt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Steuerberaterkammer Hamburg.