Landwirtschaftliche Buchstelle

Die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein führt für alle Mitglieder der Steuerberater­kammern Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zentral die Prüfung zur Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung “Landwirtschaftliche Buchstelle” gemäß § 44 StBerG durch.

Die nächste Prüfung zur Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ gem. § 44 StBerG findet am 24. Oktober 2023 statt.

Formlose Anträge können bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Dem Antrag ist ein Lebenslauf über den beruflichen Werdegang und die bisherige berufliche Tätigkeit (§ 42 Abs. 2 DVStB) beizufügen.

Die Gebühr in Höhe von 500,00 € ist bei Antragstellung auf das Konto bei der Commerzbank Hamburg, IBAN DE52 2004 0000 0630 7524 00 zu entrichten.