Berufsrecht

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechtes der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit.


Steuerberater und Steuerberaterinnen üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung aus:

  • Sie sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Sie genießen in Zivil- und Strafprozessen sowie in finanzgerichtlichen Verfahren umfangreiche Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechte.
  • Sie sind zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung verpflichtet. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die den einzelnen Steuerberater gegen mögliche Pflichtverletzungen im Rahmen der Berufsausübung versichert und im Falle des Falles für Schäden des Mandanten aufkommt.
  • Sie unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberater­kammern.

Die Steuerberater­kammern stehen darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechtes bei Streitigkeiten zwischen Mandant und Steuerberater als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.