Steuerfachwirt/in

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberater­kammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt.

Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberater­kammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
  • Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberater­kammern.
Der Weg zum Steuerfachwirt
Happy business man listening to a discussion in an office boardroom. Business professional sitting in a meeting with his colleagues.

Prüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen.

Im schriftlichen Teil der Prüfung sind zwei vierstündige und fünfstündige Klausur/en mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung zu fertigen.

Auf der Internetseite der Steuerberater­kammer Düsseldorf finden Sie die Aufgaben der Steuerfachwirtprüfungen – ohne Lösung – der vergangenen Jahre:

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberater­kammern.

Anmeldung zur Prüfung

Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberater­kammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein senden.

Vorbereitungskurs

Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Steuerfachwirt zu besuchen.

Uns sind folgende Institute bekannt die regelmäßig einen Vorbereitungskurs auf den Steuerfachwirt anbieten:

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung:

2023/24            6. – 08.12.2023
2024/25            11. – 13.12.2024

Anmeldeschluss:

jeweils der 30.09. des Jahres