Steuerfachwirt / in
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt.
Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.
DER WEG ZUM STEUERFACHWIRT
PRÜFUNG
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind zwei vierstündige und fünfstündige Klausur/en mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung zu fertigen.
Auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Düsseldorf finden Sie die Aufgaben der Steuerfachwirtprüfungen – ohne Lösung – der vergangenen Jahre:
https://stbk-duesseldorf.de/aus-fortbildung/steuerfachwirte/pruefungsklausur/
Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.
VORBEREITUNGSKURS
Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Steuerfachwirt zu besuchen.
Uns sind folgende Institute bekannt die regelmäßig einen Vorbereitungskurs auf den Steuerfachwirt anbieten:
- Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufes e.V. (www.stbvsh.de)
- Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner (www.huttegger.de )
- Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG (www.endriss.de)
- GFS-Steuerfachschule GmbH (www.gfs-steuerfachschule.de)
- Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG (www.lwhaas.de)
- Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH (www.steuerlehrgaenge.com)
- Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH (www.knoll-steuer.com)
Für Rückfragen steht Ihnen Anja Selck (Tel.: 0431 570 49 – 26, E-Mail: selck@stbk-sh.de) gerne zur Verfügung.