Fachassistent / in Lohn und Gehalt
Diese Fortbildungsprüfung führt zum Nachweis von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind. Der Prüfungsteilnehmer hat in der Fortbildungsprüfung nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, Sozialversicherungsbeitragsrecht und Grundzügen des Arbeitsrechts bearbeiten kann. Dabei bilden die Prüfungsgebiete in der Fortbildungsprüfung die besonderen Anforderungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab, die in den Steuerberatungskanzleien Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen. In der Fortbildungsprüfung wird erwartet, dass die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Lohn und Gehalt durch berufliche Tätigkeit und Fortbildung eine wesentliche Ausweitung und Vertiefung erfahren haben. Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung sind somit deutlich höher und breiter angelegt, als bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs Steuerfachangestellter.
Von den Absolventen wird erwartet, dass sie über das erforderliche Fachwissen verfügen und in der Lage sind, die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten zu optimieren. Der Anforderungskatalog erläutert dabei die Prüfungsgebiete und Prüfungsanforderungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung bei einem Steuerberater. Aber auch Absolventen einer anderen kaufmännischen Ausbildung können bei entsprechend längeren Zeiten (3 Jahre) im steuerberatenden Beruf zugelassen werden. Und selbst ungelernte Kräfte können zugelassen werden, soweit sie mindestens 5 Jahre im Steuerrecht tätig waren und davon mindestens 3 Jahre beim Steuerberater.
Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigen Klausur im Oktober und einer im Januar stattfindenden mündlichen Prüfung.
Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum FALG zu besuchen.
Aktuell bieten folgende Institute Vorbereitungskurse für den FALG an:
- Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. (www.stbvsh.de)
- Steuerberaterverband Hamburg e.V. (www.steuerberaterverband-hamburg.de)
- Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG (www.endriss.de)
- GFS-Steuerfachschule GmbH (www.gfs-steuerfachschule.de)
Für Rückfragen steht Ihnen Anja Selck (Tel.: 0431 570 49 – 26, E-Mail: selck@stbk-sh.de) gerne zur Verfügung.