Warum gibt es Fachassistent*innen Lohn und Gehalt?
Mit dem FALG reagieren die Steuerberaterkammern auf die zunehmende Komplexität im Bereich der Entgeltabrechnung – gerade im Hinblick auf lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Mitarbeiter erwerben entsprechendes Know-how für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen und belegen durch die abgeschlossene Fortbildung eine umfassende Kompetenz in diesen Bereichen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Mandantenkreis. Bereits erworbenes Wissen rund um den Bereich Lohn und Gehalt wird weiter ausgebaut und vertieft.
Steuerberater sind dabei auf Mitarbeiter angewiesen, die sich auf Lohn- und Gehaltsfragen spezialisiert haben, über grundlegende Kenntnisse im Steuerwesen, Sozialversicherungsbeitragsrecht verfügen sowie die für die Abrechnung notwendigen Grundlagen im Arbeitsrecht kennen. Daher ist der FALG eine attraktive Aufstiegschance.
Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen in den Bereichen Steuerrecht, Sozialversicherung und in den Prozessen der Entgeltabrechnung. Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Aufgabenbereiche:
1. steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Vorgänge für die Beschäftigten der Mandantschaft ermitteln und umsetzen,
2. Entgeltabrechnungen für die Beschäftigten der Mandantschaft erstellen und verarbeiten,
3. mit Ansprechpersonen der Rentenversicherungsträger und Finanzämter situations- und zielorientiert kommunizieren,
4. bei der gestaltenden Beratung der Mandantschaft im Zuge der Entgeltabrechnung mitwirken und
5. Mandantschaft im Rahmen von externen Prüfungen insbesondere durch Rentenversicherungsträger und Finanzämter unterstützen.
- Steuerfachangestellte
1 Jahre Praxis bei StB
Steuerfachangestellte mit mindestens einjähriger hauptberuflicher praktischer Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. Diese Be-rufserfahrung ist notwendig, um die Prüfung zum FALG zu bestehen. Die Praxiszeit muss überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert werden. - Kaufmännische Ausbildung
3 Jahre Praxis, davon 2 bei StB
Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann oder Industriekauffrau), die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens und davon mindestens zwei Jahre in einer Steuerberatungskanzlei tätig waren, die überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert wurden. - Ohne gleichwertige Berufsausbildung
5 Jahre Praxis, davon 3 bei StB
Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens und davon mindestens drei Jahre in einer Steuerberatungskanzlei tätig waren, die überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert wurden.
Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.
Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen entnehmen.
Die Prüfung zum FALG erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete:
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsbeitragsrecht
- Prozesse des Entgeltabrechnung
Verschiedene Kursanbieter bieten Fortbildungslehrgänge zum FALG an.
Bitte informieren Sie sich selbständig über die aktuellen Anbieter.
Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein senden.
Für Rückfragen steht Ihnen Anja Selck (Tel.: 0431 570 49 – 26, E-Mail: selck@stbk-sh.de) gerne zur Verfügung.
Schriftliche Prüfung:
2023/24 18.10.2023
2024/25 16.10.2024
Anmeldeschluss:
jeweils der 01.06. des Jahres