Zum 1. Juni 2023 werden sich verschiedene Änderungen in der Prüfungsordnung und der neuen Rechtsvorschrift für die Steuerfachwirtprüfung ergeben, auf die wir gerne hinweisen wollen.
Eine grundlegende Änderung wird darin bestehen, dass ab der nächsten Prüfung im Herbst 2023 erstmalig nicht nur 3, sondern nunmehr 4 Klausuren zu fertigen sind. Dabei wird die bisherige 5-stündige Rechnungswesenklausur aufgeteilt in eine 3-stündige Rechnungswesenklausur und eine 2-stündige Betriebswirtschaftklausur. Hintergrund für die Änderung ist der Wunsch, der in der täglichen Praxis zunehmenden Bedeutung des Tätigkeitsgebietes Betriebswirtschaft gerecht zu werden.
Die zweite grundlegende Änderung liegt darin, dass sich auch der Ablauf der mündlichen Prüfung ändert. Zusätzlich zu den Prüfungsgebieten wird nun ein 5-minütiger Vortrag vorgeschaltet. Hintergrund ist hier, dass die Prüfung zeigen soll, dass der Prüfling auch in der Praxis in der Lage ist, sich vor Mandanten mündlich fachlich korrekt auszudrücken und einen Lösungsvorschlag anzubieten. Zudem wird ein Vortrag auch bislang schon in der Steuerfachangestelltenprüfung und später auch in der Steuerberaterprüfung gefordert, so dass es nur folgerichtig war, diese Praxiskomponente auch in die Steuerfachwirtprüfung zu integrieren.
In Zukunft kann die Prüfung im Falle des Nichtbestehens beliebig oft wiederholt werden. Diese Erleichterung beruht auf einer Vorgabe des Gesetzgebers, die Wiederholung von Fortbildungsprüfungen grundsätzlich nicht zu begrenzen.
Schließlich ist in den neuen Vorschriften auch eine Übergangsregelung enthalten, wonach nur die Wiederholer einer nicht bestandenen Prüfung auf Antrag in den Prüfungsjahren 2023 und 2024 noch nach altem Recht geprüft werden können.
Die aktualisierte Prüfungsordnung und Rechtsvorschrift werden wir nach deren Verabschiedung veröffentlichen.