Die Mehrheit des Berufsstandes hat sich schon auf der Steuerberaterplattform registriert und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, aktiviert. Registrieren Sie sich noch heute, denn Achtung: Der Ihnen postalisch zugesandte Registrierungscode ist zeitlich befristet.
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die in § 86c Abs. 1 StBerG geregelt ist.
Der Versand der Registrierungsbriefe ist seit Ende des 1. Quartals 2023 abgeschlossen. Es gibt wenige Berufsträger*innen, bei denen der Brief nicht angekommen ist. Gehören Sie dazu? Dann ist schnelles Handeln erforderlich: Wenden Sie sich kurzfristig unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Mitgliedsnummer und der zuständigen regionalen Steuerberaterkammer an service@bstbk-steuerberaterplattform.de und fordern Sie einen Registrierungsbrief an, damit Sie Ihrer berufsrechtlichen Pflicht nachkommen können.
Unter der URL https://steuerberaterplattform-bstbk.de stellt die Bundessteuerberaterkammer alle Informationen, Service- und Supportmaterialien sowie entsprechende Kontaktmöglichkeiten rund um die Steuerberaterplattform und dem beSt zur Verfügung. Berufsträger*innen erreichen hier auch den Self-Service des beSt und werden über den technischen Verfügbarkeitsstatus der Steuerberaterplattform informiert.
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 21. Juli 2023.