In der Anlage haben wir Ihnen die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes „Grundsätzliche Hinweisen zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ beigefügt. Diese Ausarbeitung enthält neben allgemeinen Hinweisen zur Elterneigenschaft, zur Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes, auch Informationen zu den zu führenden Nachweisen. Der GKV-Spitzenverband hat diese Hinweise sowie weitere Informationen zum PUEG auf seiner Homepage veröffentlicht.
Anlage – Grundsätzliche Hinweise Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft vom 11. Juli 2023
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 21. Juli 2023.