Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich beschlossen. Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen zunächst empfangsfähig sein. Die Pflicht zum Versand elektronischer Rechnungen folgt gestaffelt mit Übergangsregelungen bis 2028.
Um KMU über dieses Thema knapp zu informieren und ihnen zu verdeutlichen, dass die Befassung mit dem Thema auch die Umstellung auf die E-Rechnung auch Vorteile und eine Arbeitsentlastung mit sich bringen kann, hat die Offensive Mittelstand (OM) einen One-Pager entwickelt, den Sie gern für die Information Ihrer Mandanten nutzen können.
Das Dokument finden Sie zum Download unter One-Pager E-Rechnung (externer Link) auf der Internetseite der OM.
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 7. Mai 2024.