Informationsschreiben der IB.SH u.a. zum Wahlrecht in der Schlussabrechnung

Mit ihren Informationsschreiben hält die IB.SH Sie regelmäßig über neue Entwicklungen in den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes auf dem laufendem und geben praxisrelevante Informationen an die Hand.

Heute informiert die IB.SH Sie zu folgenden Themen:

– Save the Date: 12. Juli 2023 – Webinar zur Schlussabrechnung für Anträge landwirtschaftlicher Betriebe

– Aktuelle Abstimmungen zur Schlussabrechnung der Überbrückungs- bzw. Härtefallhilfen zu Anträgen von landwirtschaftlichen Betrieben

– Erinnerung: Anlegen des Organisationsprofils bis spätestens 30. Juni 2023

– Der Bund stellt klar: Wahlrecht in der Schlussabrechnung

Den letzten Punkt der Agenda möchte die IB.SH besonders hervorheben. Es betrifft das Thema Wahlrecht in der Schlussabrechnung zwischen tatsächlichen Umsätzen und Durchschnittsumsätzen aus dem Vergleichszeitraum 2019.

Hierzu hat der Bund kürzlich klargestellt, dass das einmal gewählte Vorgehen grundsätzlich beizubehalten ist. Nach Auffassung des Bundes ist von dem in den FAQ diesbezüglich aufgeführten Wahlrecht mit Abgabe des Erst- bzw. Änderungsantrags bereits Gebrauch gemacht worden.

Das Informationsschreiben der IB.SH finden Sie unter folgenden Link:

https://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/e-mail_anhaenge/stabilisierungsfoerderung/stabilisierungsfoerderung_informationsschreiben_05-2023.pdf

Schreiben der IB.SH vom 12. Mai 2023.