Ablauf der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen zum 30. Juni 2023 – Haftung bei Versäumnis der Einreichung

Regelmäßig gibt es neue Entwicklungen in den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes. Die IB.SH hält Sie regelmäßig über neue Entwicklungen in den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes auf dem laufendem und gibt Ihnen praxisrelevante Informationen an die Hand. Heute veröffentlicht die IB.SH einige Hinweise zum nahenden Ablauf der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen zum 30. Juni 2023. Auf einfachen Antrag ist die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnung bis 31.12.2023 möglich.

Das gesamte Informationsschreiben finden Sie hier: