Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachfachwirt wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt.
Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der gemeinsamen Prüfungsordnung der Fortbildungsprüfungen und der Rechtsvorschrift der Steuerfachwirtprüfung. Die Zulassung zur Prüfung ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann, Bankkaufmann): Mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes
- Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilen die Steuerberaterkammern.
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit vier Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung mit einem Kurzvortrag zusammen.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind zwei vierstündige, eine dreistündige und eine zweistündige Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung zu fertigen.
Auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Düsseldorf finden Sie die Aufgaben der Steuerfachwirtprüfungen – ohne Lösung – der vergangenen Jahre:
Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilt die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Antrag nebst Anlagen auch postalisch oder per E-Mail an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein (selck@stbk-sh.de) senden.
Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Steuerfachwirt zu besuchen.
Uns sind folgende Institute bekannt die regelmäßig einen Vorbereitungskurs auf den Steuerfachwirt anbieten:
- Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufes e.V. (www.stbvsh.de)
- Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner (www.huttegger.de )
- Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG (www.endriss.de)
- GFS-Steuerfachschule GmbH (www.gfs-steuerfachschule.de)
- Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG (www.lwhaas.de)
- Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH (www.steuerlehrgaenge.com)
- Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH (www.knoll-steuer.com)
Schriftliche Prüfung:
2024/25 11. – 13.12.2024
2025/26 10. – 12.12.2025
Anmeldeschluss:
jeweils der 30.09. des Jahres