Sonstiges

Auf diesen Seiten erfahren Sie, welche besonderen Maßnahmen die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein anbietet, um Sie auf Ihrem Berufsweg zu unterstützen.

Besonders qualifizierten Steuerfachangestellten helfen wir bei der Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung und informieren über das berufsbegleitende Studium der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein.

Außerdem erfahren Sie mehr über das Triale Modell Steuern, das als in Deutschland einzigartige Kombination aus dualer Ausbildung und Studium in Zusammenarbeit mit der Berufsschule Heide und der FH Westküste für besonders qualifizierte Schulabgänger aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen angeboten wird.

Zudem erfahren Sie alles über die Externe Berufsschulklasse für angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater.

junger geschäftsmann am schreibtisch im büro

Anerkennung nach BQFG

Seit dem 1. April 2012 haben Sie die Möglichkeit, Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit zu einem Ausbildungsberuf in Deutschland überprüfen zu lassen. Eine Gleichwertigkeitsüberprüfung zum Referenzberuf „Steuerfachangestellte/r“ erfolgt durch die Steuerberater­kammer Niedersachsen.

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass eine vollständige Gleichwertigkeit zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ nur in den seltensten Fällen möglich sein wird.

Auf Grund der erforderlichen Rechtskenntnisse im deutschen Steuer- und Zivilrecht wird in den meisten Fällen lediglich eine Teilgleichwertigkeit festgestellt werden können. Die Steuerberater­kammer Niedersachsen prüft vor einem kostenpflichtigen Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, ob in Ihrem Fall ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung mit dem Referenzberuf „Steuerfachangestellte/-r“ oder ggf. mit einem anderen Referenzberuf im kaufmännischen Bereich (IHK) in Betracht kommt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Steuerberater­kammer Niedersachsen:

Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung “Begabtenförderung berufliche Bildung” gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer “Karriere mit Lehre” mit einem Weiterbildungsstipendium.

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zur Zeit können pro Jahr 3 Stipendiatinnen/Stipendiaten neu aufgenommen werden. Über die Vergabe der Plätze wird im März eines Jahres entschieden, wenn der Fördervertrag vorliegt. Der Antrag auf Förderung muss bis zum 28. Februar eines Jahres eingegangen sein.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.


Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist,
    oder
    ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszelten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirtlin, Fachwirt/in, Fachkaufmann/ Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
    Bereits begonnene Weiterbildungen können unter Umständen nicht gefördert werden.


Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900,00 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700,00 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10% der Kosten.

Ab 2017 können auch Prüfungsgebühren gefördert werden, wenn die Prüfung innerhalb des Förderzeitraums liegt.

Ebenfalls neu ist der IT-Bonus, d.h. für neue Maßnahmen kann einmalig im ersten Förderjahr die Anschaffung eines Computers (Desktop-PC, Notebook, Convertibles und Tablets ab einer Bildschirmdiagonale von 12″), sofern sie über eine Tastatur verfügen, mit 250,00 EUR gefördert werden.


Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Steuerberater­kammer Schleswig-Holstein ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Duales Studium an der DHSH

Die Duale Hochschule Schleswig-Holstein (DHSH) hat einen Studiengang entwickelt, der Ihnen optimale berufsbegleitende Weiterbildungschancen bietet.

Das Studium ist aus betriebswirtschaftlichen Pflichtmodulen sowie branchenspezifischen Modulen aufgebaut und eignet sich insbesondere für leistungsstarke Kanzleimitarbeiter/innen, die die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten (oder eine vergleichbare Ausbildung) bereits abgeschlossen haben.

Für Studentinnen und Studenten, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben, besteht auf Antrag die Möglichkeit, an der Prüfung für die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten teilzunehmen.

Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Steuerberatung wird mit dem Grad Bachelor of Arts abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.dhsh.de sowie im beigefügten Flyer.

Praktikum

Ein Praktikum ist für viele Jugendliche nach wie vor eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Suche nach einem geeigneten Beruf. Um Steuerberatungskanzleien bei der Durchführung von Praktika zu unterstützen und mehr Praktikumsplätze zu schaffen, hat die Bundessteuerberaterkammer das Praktikantenpaket neu erstellt.

Es besteht aus Übungen sowie einem Arbeitsheft zum Rechnungswesen und einem Arbeitsheft zur Einkommensteuer. Auf einem Beiblatt wird die Nutzung des Praktikantenpakets für den/die Kanzleiinhaber/in erläutert.

Das Praktikantenpaket steht Ihnen auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zur Verfügung.

Durch den nachfolgenden Link gelangen direkt zum Praktikantenpaket.

Steuerberateranwärter/in

Adressaten: Der Kurs richtet sich an Studienabsolventen, die BWL, VWL, Jura oder Agrarökonomie studiert haben und bei Steuerberatern arbeiten, aber nur geringe oder keine Kenntnisse in
Rechnungswesen und Steuerlehre haben.

Inhalt: Es wird innerhalb eines Jahres in 448 Stunden der Stoff unterrichtet, der Inhalt des Lehrplans für Steuerfachangestellte ist. Im Einzelnen findet folgende Aufteilung statt:

Einkommensteuer110 Stunden
Umsatzsteuer100 Stunden
AO, KöSt GewSt48 Stunden
Rechnungswesen150 Stunden
Wirschaftskunde40 Stunden

Beginn: Erste Schulwoche nach den Sommerferien
Ende: Letzte Woche des Schuljahres
Regelmäßiger Unterricht: Einmal wöchentlich 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, außerhalb der Ferien
Blockwochen: Zusätzlich findet der Unterricht vier Wochen lang jeweils montags bis freitags, voraussichtlich im September/Oktober, ebenfalls von 08:00 Uhr – 15:30 Uhr statt.
Ort: Der Unterricht erfolgt in den Räumen des RBZ Wirtschaft . Kiel, Westring 444, 24118 Kiel.
Kosten: Der 448 Stunden umfassende Kurs kostet 3.200 €. Der Kurs startet, wenn sich mindestens 12 Teilnehmer angemeldet haben.

Es besteht die Möglichkeit, zum nächsten Prüfungstermin als Externer an der Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten teilzunehmen.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an

Matthias Minnemann | Koordinator Steuerberateranwärter
Tel.: 0431 1698 500 | E-Mail: matthias.minnemann@rbz-wirtschaft-kiel.de

Triales Modell

Das Triale Modell Betriebswirtschaft mit der Ausbildungsrichtung Steuern kombiniert die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten an der Berufsschule Heide mit einem betriebswirtschaftlichen Studium an der Fachhochschule Westküste (FHW) und ermöglicht so besonders engagierten und qualifizierten Abiturientinnen/ Abiturienten und Fachhochschülerinnen/ Fachhochschülern (schulischer und praktischer Teil) einen Berufsabschluss und ein Fachhochschulstudium zum Bachelor of Arts (BA) in nur vier Jahren zu erwerben.

Die Fachhochschule Westküste garantiert die Zulassung zum Studium bis zu einem Notendurchschnitt von 3,0.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli eines Jahres.

Interessierte bewerben sich bitte über das Onlineportal unter: