Steuerberaterprüfung

 

Als Steuerberater darf nur zugelassen werden, wer zuvor die Steuerberater-prüfung bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist.

Bei Zweifeln über das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann ein Antrag auf verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer gestellt werden.

Die Gebühren für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Befreiung von der Prüfung oder die Erteilung einer verbindlichen Auskunft betragen 200,00 Euro. Die Gebühren für die Teilnahme an der Prüfung und deren Durchführung betragen weitere 1.000,00 Euro.

 

Anträge sind schriftlich an die

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Postfach 4164
24040 Kiel

zu richten.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung bis spätestens 30. April des betreffenden Jahres eingereicht sein muss.


Informationen sowie die erforderlichen Anträge zur Steuerberaterprüfung oder auf verbindliche Auskunft können Sie online ausfüllen oder als Dateien herunterladen:

 


Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung


Merkblatt für die Steuerberaterprüfung


Hilfsmittelerlass


Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung


Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung

Antrag auf verbindliche Auskunft