Steuerberaterplattform und beSt gestartet

Pünktlich zum Jahreswechsel ist die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, am 1.1.2023 an den Start gegangen.

„Ich freue mich, dass wir mit der Steuerberaterplattform und in ihrer ersten Anwendung dem beSt ein zukunftsweisendes Projekt für den Berufsstand auf den Weg gebracht haben. Damit haben wir den ersten Schritt unserer strategischen Zielsetzung – Steuerberater*innen im digitalen Ökosystem zu verankern – realisiert. Die Steuerberaterplattform stellt uns eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht im digitalen Raum als das aufzutreten, was wir sind: Steuerberater. Das Ganze mit einer geprüften und authentifizierten digitalen Identität. Denn ein Abgleich mit dem Berufsregister stellt sicher, dass nur Steuerberater hierüber agieren können. Mit unserer gesetzlich normierten Stellung als Organ der Steuerrechtspflege ist dies für uns von zentraler Bedeutung“, so BStBK-Präsident Hartmut Schwab.

Die Bundessteuerberaterkammer hat für alle in das Berufsregister eingetragenen Steuerberater*innen sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften die Steuerberaterplattform eingerichtet. Erster und wesentlicher Bestandteil ist das beSt, welches verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden muss.

Das beSt gewährleistet eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden, anderen Freien Berufen (Rechtsanwälte, Notare) und Kammern sowie innerhalb des Berufsstandes selbst. Durch die Nutzung der Steuerberaterplattform sind Steuerberater*innen als solche erkennbar und durch die Nutzung des Steuerberaterpostfaches rechtssicher adressierbar.

Weitere Informationen zur Steuerberaterplattform und dem beSt sind hier abrufbar: https://steuerberaterplattform-bstbk.de/.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Januar 2023.