Studium
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllt, wer ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und danach praktisch tätig gewesen ist.
Die Dauer der praktischen Tätigkeit richtet sich nach der Dauer der Regelstudienzeit. Beträgt die Regelstudienzeit weniger als vier Jahre, muss die praktische Tätigkeit über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen, anderenfalls über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nicht unterschritten werden.