Ausbildung
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung durch die Ausbildung setzt voraus, dass der Bewerber eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf, i.d.R. Steuerfachangestellte/r, hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt.
Die Dauer der praktischen Tätigkeit beträgt nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre. Wurde zudem eine erfolgreiche Prüfung zur/m Steuerfachwirt/in oder geprüften Bilanzbuchhalter/in abgelegt, muss der Bewerber nur sechs Jahre praktisch tätig gewesen sein.
Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nicht unterschritten werden.
Informationen zur Fortbildung zur/m Steuerfachwirt/in finden Sie im Bereich Aus- und Fortbildung.