Fachberater
Steuerberater können einen amtlichen Fachberatertitel erlangen, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen.
Anträge auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung können bei der Steuerberaterkammer gestellt werden.
Dem Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung (bitte 2-fach) sind folgende Unterlagen im Original bzw. als öffentlich beglaubigte Abschrift sowie eine weitere einfache Ablichtung beizufügen:
- Übersicht zur Fallliste
- Falliste mit mindestens 30 Fällen
- beglaubigte Abschrift der Teilnahmebestätigung eines zertifizierten Fachberaterlehrgangs
- Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertungen.
Ferner bitten wir um Überweisung der Gebühr in Höhe von 1000,00 Euro auf das Konto der Commerzbank AG Hamburg, IBAN: DE 52 2004 0000 0630 7524 00, BIC: COBADEFFXXX .
Der Prüfungsausschuss wird sodann nach Lage der Akten oder in einem von ihm anberaumten Gesprächstermin über den Antrag entscheiden.