DATEV-Mitglieder

Registrierung:

  1.  Neue „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ von den Mandanten erteilen lassen.
  2. Bestellung/Nutzung der SmartCard für Berufsträger oder des Kammermitgliedsausweises sowie gegebenenfalls Kauf eines SmartCard Lesegerätes.
  3. Registrierung der SmartCard für Berufsträger für die Vollmachtsdatenbank bei der Steuerberaterkammer mithilfe des Registrierungsformulars und einer Bildschirmkopie der SmartCard.
  4. Einmalige Registrierung der Kanzlei in der Vollmachtsdatenbank. Dafür muss die SmartCard für Berufsträger oder der Kammermitgliedsausweis im Lesegerät gesteckt sein. Bitte Beraternummer und Service-TAN bereithalten. Anschließend können sofort Daten in die Vollmachtsdatenbank eingegeben werden. Solange der Nutzungsvertrag bei der Bundessteuerberaterkammer noch nicht registriert ist, können keine Daten mit der Finanzverwaltung ausgetauscht werden.


Verwalten von Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank

  1. Importdatei mit allen Vollmachtgeber-Stammdaten erstellen, die in der Vollmachtsdatenbank verwaltet werden sollen.
  2. Daten in die Vollmachtsdatenbank importieren.
  3. Vollmachten prüfen und ergänzen.
  4. Vollmachten an die Finanzverwaltung übermitteln.


Zugang/Untervollmacht für Mitarbeiter vergeben:

Der Mitarbeiter benötigt zur Identifizierung seiner Person eine eigene SmartCard, die über die Vollmachtsdatenbank bestellt werden kann. Angestellte Steuerberater benötigen entweder eine SmartCard, alternativ kann die eigene SmartCard für Berufsträger oder der eigene Kammermitgliedsausweis verwendet werden.

 

Nähere Informationen u.a. zu den technischen Hinweisen finden Sie in der Informationsdatei zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank.