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Was ist die Vollmachtsdatenbank?

Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Der Aufruf und damit die Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) erfolgt seit dem 1. Januar 2014 über die Internetseite der jeweiligen Steuerberaterkammer. Ab dem 1. Juli 2020 wird die Vollmachtsdatenbank zentral durch die Bundessteuerberaterkammer betrieben. Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank ist freiwillig.

Grundlage ist ein amtliches Vollmachtsformular, welches die Finanzverwaltung herausgegeben hat. Mit dieser Vollmacht kann der Mandant auch die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten erteilen.

Ziel der Vollmachtsdatenbank ist, die Vollmachtsdaten der Mandanten der teilnehmenden Berufsträger elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, um so die Berechtigung für den elektronischen Zugriff auf die dort hinterlegten Steuerdaten der Mandanten zu erlangen. Dabei handelt es sich um die Daten der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung sowie um die Steuerkontodaten (soweit hierzu bevollmächtigt wurde). Sie können die Daten mit Ihrer Bearbeitungssoftware abrufen, einsehen, überprüfen und in die Einkommensteuererklärung einfließen lassen. Außerdem können Sie im Rahmen der Vollmachtsdatenbank Vertretungsvollmachten anzeigen und Bekanntgabevollmachten übermitteln. Durch die Nutzung der Vollmachtsdatenbank können Sie als Steuerberater somit Ihren Mandanten kompetente und komfortable Dienstleistungen medienbruchfrei anbieten.

 

Welche Vorteile bietet die VDB?

  • Als bevollmächtigter Steuerberater legitimieren Sie sich für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten Ihrer Mandanten.
  • Sie kennen bereits während der Bearbeitung der Steuererklärung die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. Sie können diese Daten prüfen und bei Abweichungen Ihren Mandanten informieren, um gegebenenfalls gemeinsam mit ihm eine Bereinigung dieser Daten bei der bereitstellenden Institution zu veranlassen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten durch Ihre Bearbeitungssoftware (soweit diese es ermöglicht) zu übernehmen. So vermeiden Sie Erfassungsfehler. Folgende Daten können beispielsweise abgerufen werden:
    – die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten
    – Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
    – Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
    – Vorsorgeaufwendungen
    – Steuerkontodaten (falls die erteilte Vollmacht das Recht beinhaltet)
  • Sie können Vertretungsvollmachten anzeigen und Bekanntgabevollmachten übermitteln. Sofern Sie der Steuerberaterkammer stets Ihre aktuelle Praxisadresse mitteilen, ist durch den werktäglichen Abgleich der Vollmachtsdatenbank mit den Daten unseres Berufsregisters gewährleistet, dass die Bescheide der Finanzverwaltung an die richtige Adresse übermittelt werden.

 

Wir kann man Informationen zu der VDB erhalten?

Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Hotline für die Vollmachtsdatenbank unter folgender Telefonnummer eingerichtet:
0800-011 23 44

Eine Kontaktaufnahme per E-Mail wurde auch ermöglicht. Unter folgender E-Mail-Adresse kann man die Bundessteuerberaterkammer, bezüglich der Vollmachtsdatenbank, auch erreichen.
service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de