Praxisvertretung/Praxisabwicklung
Aus gegebenem Anlass dürfen wir alle Inhaber von Einzelpraxen, insbesondere diejenigen, die ohne Mitarbeiter arbeiten, dringend auffordern, der Kammer für eventuelle Notfälle vorsorglich eine/n Berufskollegen/in zu benennen, der/die im Notfall als Praxisvertreter/in oder auch -abwickler/in zur Verfügung steht.
Hier finden Sie das notwendige Formular:
Formular – Inhaber von Einzelpraxen §§ 69 ff StBerG (Praxisvertretung)