Katastrophenerlass des BMF zu Erdbeben in der Türkei und in Syrien

Wie bereits zu anderen Gelegenheiten in der Vergangenheit hat das BMF anlässlich der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien ein Schreiben (Link) zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer veröffentlicht.

Die darin zusammengestellten Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 1. März 2023.