Fristende der Endabrechnung für Neustarthilfen

Das BMWK hat darauf hingewiesen, dass es am 6. März 2023 eine finale Erinnerungsmail zum Fristende für die Endabrechnung der Neustarthilfen am 31. März 2023 an die prüfenden Dritten übersenden wird, und uns gebeten, dies auch über unsere Kanäle noch einmal zu kommunizieren.

Passend dazu wurde im Februar eine Neugestaltung der Website vorgenommen (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html), sodass nun die Endabrechnung und Schlussabrechnung im Fokus stehen. Diese sind nun leichter zu finden und schnell zugänglich für die prüfenden Dritten. Im Zuge dessen wurde auch die Übersichtsseite der Endabrechnung neugestaltet.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 3. März 2023.