Fälligkeit von Rechnungen / Aufwände für prüfende Dritte im Rahmen der Schlussabrechnung (IB.SH)

Im Verlauf des letzten Expertenaustausches Corona-Hilfsprogramme am 20. März 2023 haben sich zwei Themenkomplexe als besonders bedeutend herausgestellt, über die die IB.SH an dieser Stelle vorab informieren möchten.

– Fälligkeit von Rechnungen
– Aufwände für prüfende Dritte im Rahmen der Schlussabrechnung

Das Informationsschreiben (PDF der IB.SH) haben wir Ihnen hier verlinkt.

Schreiben der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom 6. April 2023.