Energiepreispauschale in ESt-Vorauszahlungsbescheiden
Das Land Schleswig-Holstein wird die durch die Energiepreispauschale veranlasste Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zum 10. September 2022 durch Versand geänderter Vorauszahlungsbescheide und nicht durch Allgemeinverfügung nach § 118 Satz 2 der Abgabenordnung umsetzen. Der Versand hat bereits begonnen.
Schreiben des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 3. August 2022