Für Ausbilder
Vor Beginn der Berufsausbildung schließen Auszubildende mit ihrem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Der Berufsausbildungsvertrag ist der Steuerberaterkammer vorzulegen.
Einzureichen sind:
- der Ausbildungsvertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen in einfacher Ausfertigung (mit Originalunterschrift)
- ggf. der Nachweis über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz,
- der Nachweis über die Verkürzung der Ausbildungszeit.
Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt nachzureichen.
Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2022:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
---|---|---|
1.000,00 € | 1.100,00 € | 1.200,00 € |
Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2024:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
---|---|---|
1.100,00 € | 1.200,00 € | 1.300,00 € |
Diese Vergütungssätze dürfen ausnahmsweise höchstens um bis zu 20 % unterschritten werden.
Um Ihren Auszubildenden die optimale Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Ausbildung zu ermöglichen, bietet die DWS Steuerberater Medien GmbH verschiedene Seminare an. Das Angebot umfasst Seminar-Pakete für die verschiedenen Ausbildungsjahre, zu ausbildungsrelevanten Spezialthemen und zur gezielten Prüfungsvorbereitung. Nähere Informationen finden Sie direkt auf Internetseite von DWS – https://www.dws-medien.de/OnlineWeiterbildung/Azubis.