Für Ausbilder

Vor Beginn der Berufsausbildung schließen Auszubildende mit ihrem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Der Berufsausbildungsvertrag ist der Steuerberaterkammer vorzulegen.
Einzureichen sind:

  • der Ausbildungsvertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen in einfacher Ausfertigung (mit Originalunterschrift)
  • ggf. der Nachweis über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • der Nachweis über die Verkürzung der Ausbildungszeit.

Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt nachzureichen.

Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2022:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1.000,00 € 1.100,00 € 1.200,00 €
 

Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2024:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1.100,00 € 1.200,00 € 1.300,00 €
 

Diese Vergütungssätze dürfen ausnahmsweise höchstens um bis zu 20 % unterschritten werden.

Um Ihren Auszubildenden die optimale Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Ausbildung zu ermöglichen, bietet die DWS Steuerberater Medien GmbH verschiedene Seminare an. Das Angebot umfasst Seminar-Pakete für die verschiedenen Ausbildungsjahre, zu ausbildungsrelevanten Spezialthemen und zur gezielten Prüfungsvorbereitung. Nähere Informationen finden Sie direkt auf Internetseite von DWS – https://www.dws-medien.de/OnlineWeiterbildung/Azubis.