Für Ausbilder

Vor Beginn der Berufsausbildung schließen Auszubildende mit ihrem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Der Berufsausbildungsvertrag ist der Steuerberaterkammer vorzulegen.
Einzureichen sind:

  • der Ausbildungsvertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung (jeweils mit Originalunterschriften)
  • ggf. der Nachweis über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • der Nachweis über die Verkürzung der Ausbildungszeit.

Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt nachzureichen.

Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2022:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1000,00 € 1100,00 € 1200,00 €
 

Diese Vergütungssätze dürfen ausnahmsweise höchstens um bis zu 20 % unterschritten werden.

Um Ihren Auszubildenden einen guten Start in das erste Ausbildungsjahr zu ermöglichen bietet die DWS Medien GmbH die „Azubi-Allround-Begleitung“ an. Weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie hier.