Für Ausbilder
Vor Beginn der Berufsausbildung schließen Auszubildende mit ihrem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Der Berufsausbildungsvertrag ist der Steuerberaterkammer vorzulegen.
Einzureichen sind:
- der Ausbildungsvertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung (jeweils mit Originalunterschriften)
- ggf. der Nachweis über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz,
- der Nachweis über die Verkürzung der Ausbildungszeit.
Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt nachzureichen.
Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2022:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
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1000,00 € | 1100,00 € | 1200,00 € |
Diese Vergütungssätze dürfen ausnahmsweise höchstens um bis zu 20 % unterschritten werden.
Um Ihren Auszubildenden einen guten Start in das erste Ausbildungsjahr zu ermöglichen bietet die DWS Medien GmbH die „Azubi-Allround-Begleitung“ an. Weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie hier.