Für Ausbilder
Vor Beginn der Berufsausbildung schließen Auszubildende mit ihrem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Der Berufsausbildungsvertrag ist der Steuerberaterkammer vorzulegen.
Einzureichen sind:
- der Ausbildungsvertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung (jeweils mit Originalunterschriften)
- ggf. der Nachweis über die Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz,
- der Nachweis über die Verkürzung der Ausbildungszeit.
Das Abschlusszeugnis ist nach Erhalt nachzureichen.
Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2022:
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr |
---|---|---|
1000,00 € | 1100,00 € | 1200,00 € |
Diese Vergütungssätze dürfen ausnahmsweise höchstens um bis zu 20 % unterschritten werden.
Um Ihren Auszubildenden einen guten Start in das erste Ausbildungsjahr zu ermöglichen bietet die DWS Medien GmbH die „Azubi-Allround-Begleitung“ an. Weitere Informationen zu dem Programm erhalten Sie hier.
Prüfungstermine
Die Steuerberaterkammer hat die folgenden Termine für die Abschluss- und Zwischenprüfung festgelegt:
Zwischenprüfung 2022 am 24. März 2022
Abschlussprüfung Winter 2021/2022
schriftlicher Teil am 23./24. November 2021
mündlicher Teil 24. bis 28. Januar 2022
Abschlussprüfung Sommer 2022
schriftlicher Teil am 26./27. April 2022
mündlicher Teil 07. bis 10. Juni 2022