Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium.

Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zur Zeit können pro Jahr 3 Stipendiatinnen/Stipendiaten neu aufgenommen werden. Über die Vergabe der Plätze wird im März eines Jahres entschieden, wenn der Fördervertrag vorliegt. Der Antrag auf Förderung muss bis zum 28. Februar eines Jahres eingegangen sein.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.


Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist,
    oder
    ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Student/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszelten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirtlin, Fachwirt/in, Fachkaufmann/ Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
    Bereits begonnene Weiterbildungen können unter Umständen nicht gefördert werden.


Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900,00 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700,00 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10% der Kosten.

Ab 2017 können auch Prüfungsgebühren gefördert werden, wenn die Prüfung innerhalb des Förderzeitraums liegt.

Ebenfalls neu ist der IT-Bonus, d.h. für neue Maßnahmen kann einmalig im ersten Förderjahr die Anschaffung eines Computers (Desktop-PC, Notebook, Convertibles und Tablets ab einer Bildschirmdiagonale von 12″), sofern sie über eine Tastatur verfügen, mit 250,00 EUR gefördert werden.


Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.