Zukünftige Anmeldungen für die Steuerberaterprüfung und Fortbildungsprüfungen nur noch über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich

Die Steuerberaterkammer bietet bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit an, eine Reihe von Anträgen über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern online einzureichen. Alternativ konnten diese Anträge bislang auch postalisch bei der Steuerberaterkammer eingereicht werden.

Im Zuge der Erweiterung dieses Antragsportals zu einem Serviceportal entfällt für einige Prüfungen zukünftig diese Möglichkeit der Einreichung per Post. Betroffen hiervon sind die Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie die Zulassung zu den Fortbildungsprüfungen für den/die Steuerfachwirt/in, Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse, Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft und Fachassistent/in Lohn und Gehalt.

Anträge auf Zulassung zu diesen Prüfungen können ab dem 1. Januar 2026 nur noch über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) eingereicht werden. Im Gegenzug können den Antragstellern und Prüflingen über dieses Portal Informationen über den Stand ihres Antrages, ihrer Prüfung oder die Noten und Ergebnisse nebst den entsprechenden Bescheiden zeitnah und rechtssicher zur Verfügung werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim Antragsportal nur mit Personalausweis und Bund-ID möglich ist. Stellen Sie deshalb rechtzeitig sicher, dass die Online-Funktion Ihres Personalausweises freigeschalten ist.

Nähere Informationen über den Zugang zum Antragsportal der Steuerberaterkammern erhalten Sie hier https://www.stbk-sh.de/wp-content/uploads/2025/12/Info_Login_Antragsportal.pdf.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Steuerberaterkammer.