Wichtige Informationen zum goAML-Zugang

Die FIU hat für ihre Online-Anwendung goAML Web ab 1. September 2025 die 2-Faktor-Authentisierung eingeführt. Eine von der FIU zur Verfügung gestellte Anleitung haben wir in unserem Mitgliederbereich auf der folgenden Unterseite unter Punkt 10 „Meldeportal goAML der FIU“ veröffentlicht: Geldwäscheprävention – Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Damit die Umstellung unproblematisch erfolgen kann, sollten alle Berufsträger sicherstellen,
dass sie eine aktuelle E-Mail-Adresse in goAML hinterlegt haben bzw. dies unverzüglich
nachholen.

Hinsichtlich der weiteren Details zur Umstellung verweisen wir auf die Anleitung der FIU.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 10. Juni 2025.