Aus unserem Mitgliederkreis wurde der Kammer zugetragen, dass es technische Probleme und Verzögerungen in den Finanzämtern bei der Bearbeitung der Veranlagung von Fällen in der Landwirtschaft nach § 13a EStG für 2022 geben soll. Nachdem ursprünglich nur das Amt Nordfriesland betroffen war, haben wir durch Rückfragen erfahren, dass dieses Problem wohl landesweit besteht. Dies haben wir zum Anlass genommen, das zuständige Amt für Informationstechnik (AIT) des Finanzministeriums um Stellungnahme zu bitten.
Das AIT hat bestätigt, dass es in den Fällen zu § 13a EStG Gewinnermittlungen Fehler in der Software gab. Diese wurden inzwischen behoben. Die bisher angesammelten Fälle werden nun nach und nach aus der Warteschlange gelöst, so dass die Bearbeitung durch die zuständigen Finanzämter wieder aufgenommen werden kann.