Status Rücksetzung DIVA III und Einführung VDB neu

Die Bundessteuerberaterkammer hat uns darüber informiert, dass aktuell einzelne Vollmachten fälschlicherweise in der Kategorie „Fehler/Meldungen“ angezeigt werden. In dieser Kategorie ist die Massenbearbeitung der Bescheidbekanntgabe bewusst nicht möglich. Diese Schutzfunktion soll sicherstellen, dass Vollmachten mit tatsächlichen Fehlern nicht versehentlich ohne vorherige Fehlerbearbeitung erneut an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Im vorliegenden Fall führt jedoch gerade die Kombination aus der fehlerhaften Zuordnung be-troffener Vollmachten zu dieser Kategorie und der dort deaktivierten Massenbearbeitung zu Unannehmlichkeiten bei der Bearbeitung.
Die Ursache für die fehlerhafte Anzeige ist bekannt und wird mit Hochdruck durch unseren Dienstleister behoben. Die Bereitstellung der Korrektur ist für den heutigen Tag (2. Juni 2026) vorgesehen. Nach der Freigabe werden die betroffenen Vollmachten in der Kategorie „Gültige Vollmachten“ angezeigt. Anschließend kann der Bescheidbekanntgabeweg per Massenbearbeitung angepasst und die Vollmacht zur Übermittlung an die Finanzverwaltung vorgemerkt werden.
Bitte beachten Sie außerdem: Die wirksame Umstellung des Bescheidbekanntgabewegs ist seit dem 1. Juni 2026 möglich. Dieser Stichtag markiert den Beginn der Umstellungsmöglichkeit. Die Umstellung musste nicht unmittelbar am 1. Juni erfolgen; sie ist im Laufe des Jahres vorgesehen.

Wir bitten, die vorübergehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 2. Juni 2026