Seit Anfang Oktober ist es möglich, zur Identifizierung beim Unternehmensregister die digitale Steuerberateridentität, die mit der Steuerberaterplattform geschaffen und auch beim OZG-Antragsportal sowie dem Akteneinsichtsportal der Justiz genutzt werden kann, zu verwenden.
Die hierzu notwendige Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung wurde heute im BGBl. I verkündet und eine technische Umsetzung bereits vollzogen. Die BStBK hat sich intensiv dafür eingesetzt und nun erreicht, dass die Steuerberaterplattform erstmals an ein öffentliches Register angebunden ist.
Hintergrund ist das am 1. August 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Für die Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten zum Unternehmensregister – mit Geschäftsjahresbeginn nach dem 31. Dezember 2021 – besteht seither eine Pflicht zur Identitätsprüfung der Einreichenden. Da in der Praxis die Einreichung von Unterlagen beim Unternehmensregister vielfach von Steuerberatern vorgenommen wird, vereinfacht es den Prozess, wenn die bereits vorhandene digitale Identität genutzt werden kann und Steuerberater sich nicht noch einmal erneut im Unternehmensregister identifizieren müssen.
Die BStBK hat deshalb in Stellungnahmen, Eingaben sowie diversen Gesprächen mit dem BMJ und dem Bundesanzeiger eine Einbindung der Steuerberaterplattform im Rahmen der Identifizierung und Registrierung beim Unternehmensregister gefordert, wie sie § 3a Abs. 4 URV nun vorsieht.
Die bereits für Anfang 2024 geplanten Änderungen der URV zogen sich hin, da auch eine Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes notwendig wurde, die sich jedoch immer wieder verzögerte. Die nun im Rahmen des heute verkündeten Justizstandort-Stärkungsgesetzes neu im Justizverwaltungskostengesetz eingeführte Gebühr bei einer Identifizierung über die Steuerberaterplattform beträgt 7,60 € und liegt damit deutlich unter den Gebühren bei direkter Identifizierung beim Unternehmensregister.
Information der Bundessteuerberaterkammer vom 10. Oktober 2024.