Sanktionen gegen Russland – verbotene Dienstleistungen im Bereich Buchführung und Steuerberatung

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen. Danach ist es auch verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen u. a. in den Bereichen Buchführung und Steuerberatung zu erbringen für juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen

Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar in Deutschland, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Das 16. Sanktionspaket ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Information der Bundessteuerberaterkammer vom 7. März 2025.