Neues Verpackungsrecht in Kraft getreten – Hinweise der Zentralen Stelle

Um EU-weit einheitliche Regelungen für Verpackungen zu schaffen, sind seit dem 12. August 2026 die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung anwendbar (Verordnung (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Die Verordnung löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab.


Auf nationaler Ebene ersetzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG, BGBl. I Nr. 207 vom 17. Juli 2026) das bisherige Verpackungsgesetz zum 12. August 2026. Grundsätzliches Ziel der EU-weit geltenden Regelungen ist es, Verpackungsmüll zu verringern.


Nachstehend sind die wesentlichen Neuerungen für Steuerberater kurz dargestellt:


• Steuerberater können auch nach den Neuregelungen als Prüfer der Vollständigkeitserklärungen nach dem VerpackDG tätig werden (siehe § 10 Abs. 1 VerpackDG).

• Steuerberater haben bei dieser Prüfung die von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) entwickelten Prüfleitlinien zu beachten (§ 54 Abs. 1 Nr. 39 sowie § 56 Abs 3 VerpackDG). Neu ist eine Pflicht auch für Steuerberater an Schulungen der Zentralen Stelle innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme in das Prüferregister und so dann alle 5 Jahre teil-zunehmen. Die Zentrale Stelle bietet mindestens halbjährlich eine Schulung zu ihrem Softwaresystem einschließlich der Datenformate und zur Anwendung der Prüfleitlinien an.

• Unverändert haben sich Steuerberater als Prüfer im Prüferregister der Zentralen Stelle zu registrieren. Neu ist, dass Steuerberater verpflichtet sind, die Zentrale Stelle unverzüglich zu informieren, wenn sie die Prüfertätigkeit aufgegeben haben oder ihre Berufsberechtigung weggefallen ist. Die Zentrale Stelle kann bei den Berufsangehörigen auch entsprechende Informationen einholen (§ 56 Abs. 2 und VerpackDG).

Die Zentrale Stelle hat auf ihrer Webseite aktuelle Informationen zu diesen Neuregelungen zur Verfügung gestellt (www.verpackungsregister.org). Dort finden sich unter „Hinweise zur neuen Rechtslage“ auch Informationen zur Vollständigkeitserklärung-Prüfung 2026 und auch zur Schulungspflicht („Aktuelle Hinweise der ZSVR zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung 2026 und Schulungspflicht VE-Prüfung 2026“)
https://www.verpackungsregister.org/stiftung-und-behoerde/informationen-fuer-pruefer/pruefleitli-nien-vollstaendigkeitserklaerung

Information der Bundessteuerberaterkammer vom 20. August 2026