Lohnabrechnung – Beantragung einer neuen Betriebsnummer unter Verwendung der Unternehmensnummer

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurde vonseiten des BMAS angehalten, eine digitale Lösung für die Vergabe der Unternehmensnummern zum 1. September 2024 vorzusehen.


Seit dem 1. Januar 2024 ist vor der Beantragung der Betriebsnummer zuvor die Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern zu beantragen. Dies hat zu Verzögerungen bei der Vergabe der Betriebsnummern mit Konsequenzen u. a. für die Sofortmeldung und die A1-Meldung geführt. Die DGUV kommt mit der vorgelegten Lösung der Auflage des BMAS nach und hofft, das Verfahren jetzt zu beschleunigen. Die DGUV hat uns das in der Anlage beigefügte Hinweisblatt zukommen lassen.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 27. August 2024.