Der dem Beitrag 2025 zugrundeliegende Beitragsfuß wird für Beschäftigte und freiwillig Versicherte auch in diesem Jahr 4,40 Euro betragen. Dies hat der Vorstand der VBG am 02.04.2026 beschlossen.
Im April gehen den Unternehmen die Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2025 zu. Darin werden die für das Beitragsjahr 2025 gezahlten Beitragsvorschüsse mit dem für 2025 festgestellten Beitrag verrechnet. Gleichzeitig werden die Vorschüsse für das Jahr 2026 erhoben. Unternehmen mit einem Beitrag von mindestens 5.000,00 Euro werden zur zweiten, dritten und vierten Abschlagszahlung für den Vorschuss 2026 mit Fälligkeiten zum 15.05., 17.08. und 16.11.2026 aufgefordert. Die Bescheide über den ersten Abschlag wurden bereits im Januar versandt. Unternehmen mit einem Beitrag von weniger als 5.000,00 Euro zahlen den Vorschuss in einer Summe mit Fälligkeit zum 15.05.2026.
Informationen zu den Beiträgen der VBG für das Beitragsjahr 2025 und zum Beitragsvorschuss
für das Jahr 2026 finden Sie unter www.vbg.de/vorschuss.
Die VBG empfiehlt eine Registrierung für das Online-Portal „meine VBG“: Mit einer Registrierung können Unternehmen beispielsweise ein SEPA Lastschriftmandat
erteilen und/oder dieses ändern, ihr Beitragskonto einsehen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, ihre Unternehmensdaten ändern und viele weitere Services der VBG nutzen. Unternehmen können sich direkt unter www.vbg.de/registrierung für diese Services anmelden.
Verbandsrundschreiben der VBG vom 08. April 2026