Derzeit liegt eine Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Die Meldungsabgabe und damit goAML-Web ist hingegen nicht betroffen.
Insbesondere die Fristfallbearbeitung erfolgt weiterhin priorisiert und bislang auch fristgemäß, indes kann dies möglicherweise aufgrund der vorbeschriebenen Beeinträchtigung, die nicht in der Zuständigkeitssphäre der FIU liegt, nicht durchgehend gewährleistet werden.
An der Lösung des Problems wird mit Hochdruck gearbeitet.
Für solche Sachverhalte, die etwaige Vermögenssicherungsmaßnahmen erforderlich machen könnten, können Sie sich zusätzlich zur Meldungsabgabe über goAML im Bedarfsfall mittels einer Email mit folgendem Betreff und kurzem Freitext an die FIU (Kontaktstelle: Meldung.gzd@fiu.bund.de) wenden:
Betreff:
Vermögenssicherung; vorsorglicher Hinweis aufgrund einer temporären technischen Störung bei der FIU
Text:
Kurzer Hinweis zur Identifizierung der abgegebenen Meldung/ des Sachverhaltes unter Angabe des FIU-Az.
Information der Generalzolldirektion Direktion X – Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vom 26. November 2024.