Der Ausschuss „Verfahrens-/Steuerstrafrecht“ der Bundessteuerberaterkammer hat die „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem – Steuer-IKS“ (Stand: 9/2018) grundlegend überarbeitet.
Einem niederschwelligen Ansatz folgend, werden darin u. a. Beispiele für im Alltag des Steuerberaters vorhandene Kontrollmechanismen aufgeführt, die bereits als
(Teil eines) Steuer-IKS genutzt werden können.
Hier gelangen Sie direkt zu den Hinweisen.
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 7. August 2024.