Für die Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt muss eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle vorliegen. Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragt werden.
Um die Beantragungsfrist für das Wirtschaftsjahr 2020 einzuhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle bis spätestens zum 31.12.2024 beantragt werden.
Grundsätzliche Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/forschungszulage
Informationen zu den Erweiterungen durch das Wachstumschancengesetz finden Sie hier: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/wachstumschancengesetz
Den direkter Link zum Antrag finden Sie hier: https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de/landingpage
Information der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vom 2. Dezember 2024.