Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage

Für die Geltendmachung der Steuerlichen Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt muss eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle vorliegen. Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahren rückwirkend beantragt werden.

Um die Beantragungsfrist für das Wirtschaftsjahr 2020 einzuhalten, muss die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle bis spätestens zum 31.12.2024 beantragt werden.

Grundsätzliche Informationen zur Forschungszulage finden Sie hier: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/forschungszulage

Informationen zu den Erweiterungen durch das Wachstumschancengesetz finden Sie hier: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/wachstumschancengesetz

Den direkter Link zum Antrag finden Sie hier: https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de/landingpage

Information der Bescheinigungsstelle Forschungszulage vom 2. Dezember 2024.