Die FIU hat im internen Bereich für die Verpflichteten einen Fachbeitrag zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Sanktionen der EU gegen Russland/Belarus veröffentlicht:
https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/Fachliche-Informationen/Sanktionen/sanktionen_node.html
Dabei bittet die FIU insbesondere, dass im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts abgegeben werden, dringend
- bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand benannt werden soll
- und folgender Indikator bei der Meldung zu verwenden ist:
B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.
Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 4. März 2025.