Geldwäscheprävention – Meldungen im Zusammenhang mit EU-Sanktionen

Die FIU hat im internen Bereich für die Verpflichteten einen Fachbeitrag zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Sanktionen der EU gegen Russland/Belarus veröffentlicht:

https://www.zoll.de/DE/Service_II/FIU-intern/Fachliche-Informationen/Sanktionen/sanktionen_node.html

Dabei bittet die FIU insbesondere, dass im Rahmen von Meldungen, die in diesem Zusammenhang wegen eines Verdachts abgegeben werden, dringend

  • bei der Darstellung des Sachverhalts der einschlägige Sanktionstatbestand benannt werden soll
  • und folgender Indikator bei der Meldung zu verwenden ist:

    B2305 – Transaktion in/aus Staaten, gegen die beispielsweise die EU oder die UN Sanktionen, Embargos oder ähnliche Maßnahmen verhängt hat/haben.

Schreiben der Bundessteuerberaterkammer vom 4. März 2025.