Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 9. Januar 2025 eine neue Bekanntmachung zur Förderung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen veröffentlicht und wir möchten Sie über diese informieren.
Die Initiative zielt darauf ab, die Integration von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Gegenstand der Förderung sind die mit der Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens zur Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlusses sowie der Erlangung einer Zeugnisbewertung für eine ausländische Hochschulqualifikation verbundenen Ausgaben von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Mit dem Anerkennungszuschuss erfolgt eine Unterstützung bei der Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren (Verfahrensförderung) und ferner bei festgestellten wesentlichen Unterschieden eine Unterstützung zu den Ausgaben der Qualifizierung (Qualifizierungsförderung) mit dem Ziel, eine volle Gleichwertigkeit zu erlangen.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen,
- die im Ausland ihre Berufsqualifikation erworben haben,
- die ihren gewöhnlichen Aufenthalt beziehungsweise Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem ihre Ausbildung abgeschlossen wurde,
denen im Sinne der Eigenleistungsfähigkeit nicht im ausreichenden Maße eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen der Antragstellenden einen Betrag von 32.000,00 € beziehungsweise 50.000,00 € bei gemeinsam veranlagten Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern nicht überschreitet.
Weitergehende Informationen über die Richtlinie zur Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/01/2025-01-09-bekanntmachung-berufsqualifikationen.html
Information der Bundessteuerberaterkammer vom 10. Januar 2025.